Kurzfassung zum 1. GaFöG-Bericht

Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs

Die Länder nutzen die Finanzhilfen des Bundes bislang vorwiegend für den qualitativen Ausbau.

Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 zeigt sich in den Ländern eine große Bandbreite sowohl an Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder als auch im Rahmen von landeseigenen Investitionsprogrammen.

Die bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes haben dabei bislang vorwiegend zum qualitativen Ausbau des Platzangebots beigetragen. Für die Umsetzung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau planen ostdeutsche Länder künftig noch mehr in den qualitativen Ausbau – und damit in den Erhalt und die Ausstattung der Plätze – zu investieren, während die meisten Länder in Westdeutschland keine Schwerpunktsetzung für einen qualitativen oder quantitativen Ausbau vorsehen.


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