Kurzfassung zum 2. GaFöG-Bericht

Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs

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Die Länder schätzen die Bedarfsdeckung positiv ein und priorisieren mit den Finanzhilfen des Bundes und landeseigenen Mitteln keinen bestimmten Schwerpunkt beim Ausbau.

Die Länder schätzen den zukünftigen Platzbedarf für das Schuljahr 2026/2027 (bezogen auf die erste Klasse) als nahezu vollständig gedeckt ein und damit besser als die aktuelle Bedarfsdeckung. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Ganztagsausbau im Rahmen der vom Bund bereitgestellten finanziellen Mitteln im Investitionsprogramm Ganztagsausbau folgt mehrheitlich keiner bestimmten Zielsetzung mehr. Vielmehr planen die Länder sowohl Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze als auch Investitionen in eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung.

Bezüglich der Förderung bestimmter Angebotsformen mit Bundesmitteln setzen sechs Länder keinen besonderen Schwerpunkt, und sechs beziehungsweise vier Länder fördern Angebote in schulischer Trägerschaft beziehungsweise die Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Dabei setzen die westdeutschen Länder häufiger auf die Förderung schulischer Angebote, während in den ostdeutschen Ländern die Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe priorisiert wird. In zwölf Ländern werden darüber hinaus landeseigene Mittel zum Ganztagsausbau bereitgestellt, die über den Ko-Finanzierungsanteil im Rahmen des GaFinHG hinausgehen. Die Länder verfolgen auch mit Landesmitteln mehrheitlich die gleiche Schwerpunktsetzung in der Förderung von Angebotsformen. Die landesspezifischen Programme werden als erfolgreich für den Ganztagsausbau eingeschätzt.



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